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   BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70   

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BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70 (https://dejure.org/1971,866)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70 (https://dejure.org/1971,866)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1971 - AnwZ (B) 10/70 (https://dejure.org/1971,866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 236
  • NJW 1971, 1180
  • MDR 1971, 392
  • DVBl 1971, 398
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 3/84

    Professor als Rechtsanwalt

    Auf dieser Beurteilungsgrundlage ist es, wie der Senat bereits ausgesprochen hat, unerheblich, ob der Beamte beurlaubt ist (BGHZ 55, 236, 238), ob seine Versetzung in den Ruhestand eingeleitet (BGH, Beschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58) oder ob sie schon ausgesprochen, aber noch nicht bestandskräftig ist (BGH, Beschluß vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79 = EGE XIV 128).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein solches Verständnis des § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO bestehen schon deswegen nicht, weil an die Voraussetzungen für den Zugang zu einem Zweitberuf und für den Verbleib in ihm nicht die gleichen hohen Anforderungen wie für einen Erstberuf zu stellen sind (vgl. BGHZ 55, 236, 241; 57, 237, 239 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 14. Februar 1972 - 1 BvR 35/72 = EGE XII 159; BGHZ 71, 23, 27 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 28. April 1980 - 1 BvR 400/78 - und Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1982 - AnwZ (B) 29/82 - bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 6. September 1983 - 1 BvR 419/83).

  • BGH, 30.10.2006 - AnwZ (B) 21/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beamteneigenschaft

    Etwas anderes ergibt sich hier auch nicht daraus, dass die Senatsentscheidung BGHZ 55, 236 f., die einen in den hessischen Landtag gewählten und für die Zeit der Mandatsausübung beurlaubten Staatsanwalt betraf, noch zur Rechtslage ergangen ist, bevor durch das Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestags im Anschluss an das "Diätenurteil" des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 40, 296 ff.) angeordnet wurde, dass das Beamtenverhältnis während der Dauer der Mitgliedschaft des Beamten im Bundestag ruht und für diesen Fall der Versagungsgrund des § 7 Nr. 10 BRAO nicht eingreift.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 7 Nr. 10 BRAO bestehen schon deswegen nicht, weil - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - an die Zulässigkeit von Zugangsbeschränkungen zu einem Zweitberuf nicht die gleichen hohen Anforderungen wie für einen Erstberuf zu stellen sind (vgl. BGHZ 55, 236, 241; 57, 237, 239 - bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1972 - 1 BvR 35/72 = EGE XII 159; BGHZ 71, 23, 27 - bestätigt durch BVerfG, Beschluss vom 28. April 1980 - 1 BvR 400/78; 92, 1, 5; BGH BRAK-Mitt. 2000, 255-256).

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 48/97

    Zulassung eines bis zum Beginn des Ruhestandes ohne Dienstbezüge beurlaubten

    Der Gesetzgeber hat deshalb dem nicht im Ruhestand befindlichen Beamten nur die Wahl gelassen, entweder sein dienstrechtliches Verhältnis aufrechtzuerhalten und auf die Tätigkeit als Rechtsanwalt zu verzichten oder Rechtsanwalt zu werden und seine Rechtsstellung als Beamter aufzugeben (BGHZ 55, 236, 239; 71, 23, 24 f; 92, 1, 3 [BGH 25.06.1984 - AnwZ B 3/84]; Senatsbeschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 86/90, BRAK-Mitt. 1991, 165; v. 13. Februar 1995 - AnwZ (B) 77/94, BRAK-Mitt. 1995, 125; vgl. auch Begründung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BRAO, BT-Drucks. III/120, S. 49, 58).

    Entscheidend ist, daß der in Ruhestand befindliche Beamte über seine Arbeitskraft frei verfügen kann (vgl. BT-Drucks. III/120 S. 58; BGHZ 55, 236, 239; 60, 152, 155 ff [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72]).

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

    Denn sie ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, daß das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müßte (vgl. BGHZ 55, 236, 238; 57, 237, 241; 60, 152, 154; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58, 59).

    Daß Art. 12 GG in Fällen der vorliegenden Art nicht verletzt ist, hat der Senat bereits entschieden (BGHZ 55, 236, 241).

  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 5/79

    Antrag eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf Zulassung zur

    Deshalb trifft der Versagungsgrund des § 7 Nr. 10 BRAO auf Ruhestandsbeamte (BGHZ 49, 295, 297/298; BGHZ 55, 236, 239) oder entpflichtete Professoren (BGHZ 60, 152, 154) [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72] nicht zu.

    Dagegen erfaßt er z.B. Beamte, die als beurlaubt gelten, weil (und solange) sie Landtagsabgeordnete sind (BGHZ 55, 236, 237).

  • BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Dem steht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 55, 236, 238 und 57, 237, 241) nicht entgegen, nach der das Gesetz für den Einzelfall jeden Streit darüber abgeschnitten habe, ob im konkreten Falle etwa die Ausübung des Doppelberufs als Beamter und Rechtsanwalt ausnahmsweise unbedenklich erscheinen könnte.
  • OLG Hamm, 18.02.2019 - 18 U 99/17

    Schadstoffbelastungen eingekapselter Baustoffe

    Entsprechendes gilt auch dann, wenn lediglich der begründete Verdacht solcher Belastungen besteht (für den Verdacht der "Trocken- und Nassfäule" Hamm/Schwerdtner, a.a.O., Rn. 341, Münchener Komm. BGB/Roth § 652 Rn. 262, OLG Celle MDR 1971, 392).
  • AGH Sachsen-Anhalt, 31.03.2017 - 1 AGH 1/16

    Anwaltsgerichtliches Verfahren: Versagung der Zulassung eines Beamten zur

    Mit dieser Regelung hat das Gesetz für den Einzelfall jeden Streit darüber abgeschnitten, ob im konkreten Falle etwa die Ausübung des Doppelberufs als Beamter und Rechtsanwalt ausnahmsweise unbedenklich erscheinen könnte (BGH, Beschluss v. 30.10.2006 - AnwZ (B) 21/06 -, a.a.O.; BGH, Beschluss v. 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70 -, BGHZ 55, 236 ff.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 1 AGH 31/22
    Entscheidend bei der Prüfung des Versagungsgrundes nach § 7 Nr. 10 BRAO ist also nicht, ob der Bewerber im Einzelfall als Beamter oder Richter tätig ist , sondern lediglich, ob er Richter oder Beamter ist ( BGH, Beschluss vom 25.01.1971, AnwZ (B) 10/70 juris-Rn 6; Anwaltsgerichtshof Naumburg, Urteil vom 31.03.2017, 1 AGH 1/16 juris-Rn 22 / 23; Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Aufl. 2020, § 7 Rn 157 ).
  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77

    Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier -

    Davon abgesehen garantiert Art. 12 GG nicht die Möglichkeit, zwei Berufe gleichzeitig und nebeneinander auszuüben (vgl. BGHZ 55, 236, 241).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 29/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der

  • AGH Rheinland-Pfalz, 31.01.2006 - 1 AGH 27/05

    Zulassung - Versagung der Zulassung für eine Privatdozentin an einer Universität

  • OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96

    Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers bei

  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 15/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 5/73

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rücknahme einer Zurruhesetzung eines Beamten

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